Beförderung des Gepäcks

Im lokalen, öffentlichen Transport, der von der Stadtgemeinde Stettin – der Verwaltung der Straßen und des städtischen Transports organisiert wird, ist die Beförderung des Gepäcks unentgeltlich.

Maximalabmessungen des beförderten Gepäcks betragen: 100×50×100 cm, d. h. die Gesamtsumme der Abmessungen beträgt 250 cm. Die oben genannten Abmessungen gelten nicht für Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen. Die Beförderung von Gegenständen mit größeren Abmessungen, ist nicht gestattet und unterliegt einer zusätzlichen Gebühr.