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Beförderung von Tieren

Der Passagier kann unentgeltlich Hunde und andere Haustiere in den Fahrzeugen befördern, wenn es eine Möglichkeit gibt, sie im Fahrzeug so zu platzieren, dass:

Hauptprinzipien, die der Besitzer beachten muss, der mit seinem Tier reist:

Es ist zu bedenken, dass der Betreuer des Tiers die Verantwortung für etwaige Schäden und Verschmutzungen zu tragen hat, die vom Tier im Fahrzeug verursacht wurden.

Wichtig

Es dürfen keine Nutztiere, keine Zuchttiere und keine Tiere befördert werden, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährden, die in der Verordnung des Umweltministeriums vom 3. August 2011 (Gesetzblatt von 2011 Nr. 173, Pos. 1037) genannt werden.

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