Erklärung zur Barrierefreiheit der Website

Einleitung zur Erklärung

Die Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung in Szczecin (nachfolgend auch „öffentliche Einrichtung“ genannt) verpflichtet sich, die barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale barrierefreie Zugänglichkeit von Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten.

Die vorliegende Erklärung zur barrierefreien Zugänglichkeit gilt für die Website der Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung – www.zditm.szczecin.pl.

Datum der Veröffentlichung der Website: 2016-09-12

Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung der Website: 2023-07-15

Status bezüglich der Übereinstimmung

Die vorliegende Website erfüllt teilweise die Anforderungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Einrichtungen aufgrund der nachfolgend aufgeführten Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen.

Nicht verfügbare Inhalte:

  1. Ein Teil der .DOC-, .XLS- und .PDF-Dateien hat keine auf Kopfzeilen basierte Struktur. Je nach Möglichkeit, werden die Fehler in solchen Dokumenten korrigiert und neue Dokumente entsprechend den Empfehlungen erstellt.
  2. Die auf der Website veröffentlichten Dokumente können möglicherweise nicht verfügbar sein, da sie aus verschiedenen Quellen stammen, sehr umfangreich sind und in verschiedenen Organisationseinheiten erstellt wurden, was eine Einflussnahme auf ihren endgültigen Inhalt und ihre Form unmöglich machte.
  3. Auf der Website haben nicht alle Fotos/Bilder eine genaue alternative Beschreibung.
  4. Manche Dateien sind nicht digital barrierefrei zugänglich. Generell werden diese Dateien eliminiert oder die Inhalte parallel in einer alternativen Form zur Verfügung gestellt.

Ausgeschlossene Inhalte:

  1. Die Karten sind von der Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit ausgenommen, werden jedoch in alternativer Form zugänglich gemacht.
  2. Ein Teil der multimedialen Materialien wurde vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die digitale barrierefreie Zugänglichkeit veröffentlicht.
  3. Ein Teil der Dateien wurde vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die digitale barrierefreie Zugänglichkeit veröffentlicht.
  4. Inhalte, die nicht von oder für eine öffentliche Einrichtung erstellt wurden, sind von der Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit auf Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Einrichtungen ausgeschlossen.

Die Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung in Szczecin bemüht sich, die auf der Website festgestellten Barrieren kontinuierlich zu beseitigen.

Die vorliegende Erklärung wurde am 2024-03-21 in Anlehnung an eine durch die öffentliche Einrichtung durchgeführte Selbstbewertung erstellt.

Auf der Website können die Standard-Tastenkürzel des Browsers verwendet werden.

Rückmeldungen und Kontaktangaben

  1. Bei Problemen mit der digitalen Barrierefreiheit auf der Website kontaktieren Sie uns bitte. Die Ansprechpartnerin ist Agata Hnatyszyn (dostepnosc@zditm.szczecin.pl). Sie können uns auch telefonisch unter der Rufnummer 91 48 00 435 erreichen. Auch Anträge auf das Zurverfügungstellen von unzugänglichen Informationen und Anträge auf Gewährleistung der Barrierefreiheit können auf demselben Weg gestellt werden.
  2. Jeder hat das Recht auf digitale Barrierefreiheit auf einer bestimmten Website, einer mobilen Applikation oder eines Teils davon, und das Zurverfügungstellen von Informationen über einen alternativen Zugangsweg.
  3. Der Antrag sollt Folgendes enthalten:
    1. Kontaktangaben des Antragstellers,
    2. Angabe der Website, der mobilen Applikation oder eines ihrer Elemente, auf die digital barrierefrei zugegriffen werden soll,
    3. Angabe zur Art und Weise, wie der Antragsteller zu kontaktieren ist,
    4. Angabe einer alternativen Zugangsmöglichkeit, falls zutreffend.
  4. Der Antrag wird unverzüglich, innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Antrags bearbeitet.
  5. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, so sind dem Antragsteller unverzüglich die Gründe für die Verzögerung und die Frist mitzuteilen, innerhalb derer die digitale Barrierefreiheit hergestellt wird, wobei kann diese Frist darf nicht länger als zwei Monate ab dem Datum des Antrags sein.
  6. Die digitale Barrierefreiheit eines Elements einer Website oder einer mobilen Applikation wird verweigert, wenn dies die Integrität oder die Glaubwürdigkeit der bereitgestellten Informationen gefährden würde.
  7. Kann die digitale Barrierefreiheit nicht hergestellt werden, wird der Antragsteller unverzüglich über die Gründe informiert, warum die digitale Barrierefreiheit nicht hergestellt werden kann.
  8. Für die Sicherstellung einer alternativen Zugangsmöglichkeit zu einem bestimmten Element einer Website oder einer mobilen Applikation gelten entsprechend die Punkte 4 bis 7 oben.

Rechtsbehelfsverfahren

  1. Bei einer Ablehnung, die digitale Barrierefreiheit einer Website, einer mobilen Applikation oder eines bestimmten Elements einer Website oder einer mobilen Applikation, die im Antrag genannt sind, zu sichern oder wenn dem Antragsteller eine alternative Zugangsmöglichkeit gemäß § 18 Absatz 6 des Gesetzes über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verweigert wird, hat der Antragsteller das Recht, sich wegen des mangelnden barrierefreien Zugangs zu der Website, der mobilen Applikation oder einem Element der Website oder der mobilen Applikation zu beschweren.
  2. Für Beschwerden in Verfahren, die das Sichern des barrierefreien Zugangs zu einer digitalen Website, einer mobilen Anwendung oder einem Element einer Website oder einer mobilen Anwendung betreffen, gelten die Vorschriften des Teils VIII des Gesetzes vom 14. Juni 1960 – Verwaltungsprozessordnung.
  3. Für die Sicherstellung einer alternativen Zugangsmöglichkeit zu einem bestimmten Element einer Website oder einer mobilen Applikation gelten entsprechend die Bestimmungen der Punkte 1 bis 2 oben.
  4. Wird der Antrag auf digitale Barrierefreiheit oder auf einen alternativen Zugang zu Informationen abgelehnt, kann der Antragsteller eine Beschwerde über mangelnde Barrierefreiheit einer digitalen Website, eines Elements einer Website oder einer mobilen Applikation einreichen.

Nach Ausschöpfung der oben genannten Prozedur kann auch ein Antrag an den Bürgerbeauftragten: https://www.rpo.gov.pl gestellt werden.

Architektonische Barrierefreiheit

Gebäude der Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung, Adresse: ul. Klonowica 5, Szczecin

  1. Es gibt drei Eingänge zum Gebäude, zwei davon können benutzt werden. Der eine ist der Haupteingang, zu dem eine Treppe führt und der sich an der vorderen Seite des Gebäudes befindet, der andere ist auf der rechten Seite des Gebäudes lokalisiert.
  2. Am Haupteingang zum Gebäude befindet sich eine Rampe mit Handläufen.
  3. Der Parkplatz der Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung verfügt über einen ausgewiesenen Platz für Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Mobilität.
  4. Die Arbeit ist so organisiert, dass die Angelegenheiten im Erdgeschoss des Gebäudes, im Kundendienstbüro, erledigt werden können.
  5. Im Kundendienstbüro gibt es einen Kundendienstschalter mit abgesenktem Tischblatt für Rollstuhlfahrer. Sollte es nicht möglich sein, die Angelegenheit im Kundendienstbüro zu erledigen, wird ein Mitarbeiter die Person telefonisch anrufen, um die Angelegenheit zu erledigen/zu beraten.
  6. Neben dem Kundendienstbüro gibt es Sitzmöglichkeiten.
  7. Im Erdgeschoss des Gebäudes, neben dem Kundendienstbüro, befindet sich eine Toilette, die an die Bedürfnisse der Menschen mit eingeschränkter Mobilität angepasst ist.
  8. Es ist möglich, das Gebäude mit einem Assistenzhund zu betreten.
  9. Die Treppe wurde mit schwarzem Band markiert.
  10. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  11. Auf der Website wurden die am häufigsten verwendeten Prozeduren veröffentlicht, die unter der Mitwirkung des Polnischen Gehörlosenverbandes, Zweigstelle Oddział Zachodniopomorski, erarbeitet wurden. Außerdem wurde dort auch das Hilfsmaterial bezüglich den öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsvorschriften in Gebärdensprache platziert.
  12. Die Mitarbeiter des Kundendienstbüros und ein Teil der übrigen Mitarbeiter der Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit einer Person mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.
  13. Auf der Website wurde ein Spot veröffentlicht, in dem die Herausforderungen von Menschen auf dem Autismus-Spektrum vorgestellt werden: „Beurteile nicht. Jeder hat sein K2“.
  14. Es gibt die Möglichkeit die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers nach Vereinbarung zu beanspruchen.
  15. Die wichtigsten Räume wurden in Braille-Schrift beschriftet.
  16. Die in die Blindenschrift übersetzte Satzung ist erhältlich für die Kunden in dem Kundendienstbüro.
  17. In dem Kundendienstbüro ist eine elektronische Lupe erhältlich.
  18. Auf der Website wurde das Lesezeichen BARRIEREFREIHEIT eingerichtet, unter dem Sie Verfahren finden, wie das Fehlen der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu melden und das Sicherstellen der Barrierefreiheit anzufordern ist.
  19. Auf der Website der Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung sowie auf der Website BIP wurde die Satzung in Gebärdensprache veröffentlicht.
  20. Personen mit ständigen oder periodischen Kommunikationsschwierigkeiten können sich an die Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung folgendermaßen wenden:
    1. per E-Mail: zditm@zditm.szczecin.pl,
    2. per Fax: 91 43 93 003.

Gebäude der Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung, Adresse: ul. Niedziałkowskiego 20 A, Szczecin (Abteilung Fahrscheinkontrolle)

  1. Das Gebäude befindet sich in einem von Stadthäusern umgebenen Innenhof. Sowohl von der Straße ul. Niedziałkowskiego als auch von der Straße ul. Monte Cassino aus ist der Weg zu dem Gebäude mit einer Informationstafel gekennzeichnet.
  2. Es gibt drei Eingänge zu dem Gebäude:
    1. einer davon ist öffentlich zugänglich – von dem Erdgeschoss führt eine Treppe,
    2. einer ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bestimmt – ein Zimmer mit Rampe,
    3. einer ist geschlossen.
  3. Die Räume, in denen die Angelegenheiten erledigt werden, befinden sich:
    1. im Hochparterre – Ratenzahlung, Erlass der Rückstände für das Parken in den gebührenpflichtigen Parkzonen,
    2. im ersten Stock – Prüfung von Beschwerden und Anträgen und Bezahlen der Strafzettel für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis.
  4. Die Treppe wurde mit gelbem Band markiert.
  5. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wurde eine Klingel installiert. Bei Bedarf wird der Kunde in einen Raum eingeladen, der den Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gewidmet ist, wo der zuständige Mitarbeiter die Angelegenheit bearbeitet.
  6. Es ist möglich, das Gebäude mit einem Assistenzhund zu betreten.
  7. Es gibt die Möglichkeit die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers nach Vereinbarung zu beanspruchen.
  8. In dem Zimmer, in welchem Beschwerden und Anträge bearbeitet werden, steht eine elektronische Lupe zur Verfügung.
  9. Die wichtigsten Räume wurden in Braille-Schrift beschriftet, und an der Eingangstür wurde auch die Information zu den Öffnungszeiten angebracht.
  10. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  11. Die meisten Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.

Fahrkartenschalter – Schleife Basen Górniczy, Adresse: ul. Gdańska 25, Szczecin

  1. Der Kunde betritt das Gebäude nicht – die Kasse ist von außen zugänglich.
  2. Keine Treppen oder Bordsteine an der Kasse.
  3. Das Tischblatt (Durchreichschublade) ist in einer Standardhöhe angebracht.
  4. Es gibt keinen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort oder online, aber es gibt die Möglichkeit, einen Termin zuvor zu vereinbaren und die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers im Gebäude in der Straße Klonowica 5 in Szczecin zu beanspruchen.
  5. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  6. Die meisten Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.
  7. An dem Gebäude, in dem sich die Kasse befindet, wurden 2 dynamische Fahrgastinformationstafeln angebracht, die mit Hilfe einer Fernbedienung die Möglichkeit bieten, die Sprachansage für Sehbehinderte einzuschalten – die Fernbedienungen wurden von der Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung an den Polnischen Blindenverband Kreis Zachodniopomorski übergeben.

Fahrkartenschalter – Brama Portowa, Adresse: ul. Brama Portowa 1, Szczecin

  1. Zum Gebäude führt eine Treppe.
  2. An der Treppe wurde ein Rollstuhllift (aktuell außer Betrieb) installiert.
  3. Der Fahrkartenschalter wurde ist mit einem abgesenkten Tischblatt ausgestattet.
  4. An dem Fahrkartenschalter gibt es Sitzmöglichkeiten.
  5. Es ist möglich, das Gebäude mit einem Assistenzhund zu betreten.
  6. Es gibt keinen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort oder online, aber es gibt die Möglichkeit, einen Termin zuvor zu vereinbaren und die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers im Gebäude in der Straße Klonowica 5 in Szczecin zu beanspruchen.
  7. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  8. Die meisten Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.

Fahrkartenschalter – CH Turzyn, Adresse: Bohaterów Warszawy 40, Szczecin

  1. Der Fahrkartenschalter befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes CH Turzyn.
  2. Der Zugang zum Gebäude erfolgt direkt vom Bürgersteig aus, ohne Bordsteine oder Treppen.
  3. Das Gebäude hat 4 Eingänge mit automatischen Türen und 1 Tür, die von Hand zu öffnen ist.
  4. Zwei Türen, die von Hand zu öffnen sind, führen in das Innere des Fahrkartenschalters (ebener Boden). Die eine Tür befindet sich auf der rechten Seite des Fahrkartenschalters, die andere auf der linken Seite des Fahrkartenschalters (man betritt den Fahrkartenschalter von dem einen oder anderen Gang aus).
  5. Der Fahrkartenschalter wurde durch das Aufhängen eines Schildes in der Nähe des Fahrkartenschalters gekennzeichnet, sowohl in dem einen als auch in dem anderen Gang, der zu ihm führt. Zusätzlich wurde der Fahrkartenschalter an dem Raum außen beschriftet.
  6. An dem Fahrkartenschalter gibt es 2 Schalter.
  7. Es gibt einen Schalter mit abgesenktem Tischblatt für Rollstuhlfahrer.
  8. Gegenüber den Schaltern gibt es ein zusätzliches Tischblatt und einen ausgewiesenen Sitzbereich.
  9. Auf dem Parkplatz CH Turzyn gibt es 4 Parkplätze für Personen mit Mobilitätseinschränkungen.
  10. Es gibt keinen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort oder online, aber es gibt die Möglichkeit, einen Termin zuvor zu vereinbaren und die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers im Gebäude in der Straße Klonowica 5 in Szczecin zu beanspruchen.
  11. Es ist möglich, das Gebäude mit einem Assistenzhund zu betreten.
  12. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  13. Die meisten Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen 
    mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.

Fahrkartenschalter – Plac Rodła, Adresse: Pl. Rodła 1, Szczecin

  1. Der Fahrkartenschalter ist von der Straße ul. Wyzwolenia über einen Gehweg ohne Stufen und Bordsteine und von der Straße ul. Marszałka Józefa Piłsudskiego über eine Treppe erreichbar.
  2. Der Zugang zum Gebäude erfolgt durch eine Tür, die sich nach innen öffnet.
  3. Im Inneren befindet sich ein leichtes Gefälle des Bodens, damit die Einkaufswagen bis Fahrkartenschalter fahren können.
  4. Gegenüber dem Eingang befinden sich zwei Kassenschalter.
  5. Auf der linken Seite gibt es ein Tischblatt.
  6. Auf der rechten Seite gibt es einen Sitzplatz.
  7. Es ist möglich, das Gebäude mit einem Assistenzhund zu betreten.
  8. Es gibt keinen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort oder online, aber es gibt die Möglichkeit, einen Termin zuvor zu vereinbaren und die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers im Gebäude in der Straße Klonowica 5 in Szczecin zu beanspruchen. 
  9. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  10. Die meisten Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.

Fahrkartenschalter – Podjuchy, Adresse: ul. Metalowa (Schleife)

  1. Zum Fahrkartenschalter führen Gehwege mit abgesenkten Bordsteinen.
  2. Der Kunde betritt das Gebäude nicht – das Kassenfenster ist von außen zugänglich.
  3. Das Tischblatt (zwei Durchreichschubladen) – eine in abgesenkter Höhe, die andere in Standardhöhe.
  4. Es gibt keinen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort oder online, aber es gibt die Möglichkeit, einen Termin zuvor zu vereinbaren und die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers im Gebäude in der Straße Klonowica 5 in Szczecin zu beanspruchen.
  5. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  6. Die meisten Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.
  7. In der Schleife gibt es 4 Bussteige. An jedem von ihnen befinden sich dynamische Fahrgastinformationstafeln, die mit Hilfe einer Fernbedienung die Möglichkeit bieten, die Sprachansage für Sehbehinderte einzuschalten – die Fernbedienungen wurden von der Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung an den Polnischen Blindenverband Kreis Zachodniopomorski übergeben.

Fahrkartenschalter – Police, Adresse: ul. Bankowa 11 c, d, e

  1. Eingang zum Fahrkartenschalter ohne Treppe und Bordsteine.
  2. Abgesenktes Tischblatt.
  3. Es ist möglich, das Gebäude mit einem Assistenzhund zu betreten.
  4. Es gibt keinen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort oder online, aber es gibt die Möglichkeit, einen Termin zuvor zu vereinbaren und die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers im Gebäude in der Straße Klonowica 5 in Szczecin zu beanspruchen.
  5. An dem Fahrkartenschalter gibt es Sitzmöglichkeiten.
  6. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  7. Die meisten Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.

Fahrkartenschalter – Kołłątaja, Adresse: ul. Barbary 1

  1. Zum Fahrkartenschalter führt ein Bürgersteig ohne Treppen und Bordsteine.
  2. Der Kunde betritt das Gebäude nicht – zwei Kassen sind von außen zugänglich.
  3. Das Tischblatt (Durchreichschublade) befindet sich in abgesenkter Höhe.
  4. Es gibt keinen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort oder online, aber es gibt die Möglichkeit, einen Termin zuvor zu vereinbaren und die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers im Gebäude in der Straße Klonowica 5 in Szczecin zu beanspruchen.
  5. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  6. Die meisten Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.
  7. An dem Gebäude befindet sich eine dynamische Fahrgastinformationstafel mit einer Taste zur Aktivierung von Sprachansagen für sehbehinderte Menschen.

Fahrkartenschalter – Turkusowa, Adresse: Turkusowa (Schleife)

  1. Es gibt Rampen, die zum Fahrkartenschaltergebäude und zu den Bussteigen führen und auf denen die Fahrtrichtungen markiert sind.
  2. Neben dem Gebäude, ohne Bordsteine und Treppen.
  3. Der Kunde betritt das Gebäude nicht – die Kasse ist von außen zugänglich.
  4. Das Tischblatt (Durchreichschublade) ist in einer Standardhöhe angebracht.
  5. Es gibt zwei Fahrkartenautomaten – einer befindet sich seitlich des Fahrkartenschalters, der andere auf dem Bussteig.
  6. Es gibt keinen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort oder online, aber es gibt die Möglichkeit, einen Termin zuvor zu vereinbaren und die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers im Gebäude in der Straße Klonowica 5 in Szczecin zu beanspruchen.
  7. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  8. Die meisten Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.
  9. Neben dem Gebäude befinden sich 6 dynamische Fahrgastinformationstafeln mit Tasten zur Aktivierung von Sprachansagen für sehbehinderte Menschen.

Fahrkartenschalter – Klonowica, Adresse: ul. Klonowica 5, Szczecin

  1. Der Fahrkartenschalter befindet sich im Gebäude.
  2. Es gibt drei Eingänge zum Gebäude, zwei davon können benutzt werden. Der eine ist der Haupteingang, zu dem eine Treppe führt und der sich an der vorderen Seite des Gebäudes befindet, der andere ist auf der rechten Seite des Gebäudes lokalisiert.
  3. Am Haupteingang zum Gebäude befindet sich eine Rampe mit Handläufen.
  4. Vor dem Gebäude ist ein Parkplatz für Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Mobilität vorgesehen.
  5. Von der Lobby zum Fahrkartenschalter führen vier Stufen ohne Rampe.
  6. Das Tischblatt hat eine Standardhöhe.
  7. Über dem Fahrkartenschalter wurde eine zusätzliche Beleuchtung installiert, um die Sichtbarkeit für Personen mit Sehbehinderung zu verbessern.
  8. Kein ausgewiesener Sitzbereich an dem Fahrkartenschalter. In dem Gebäude, etwa 20 m von dem Fahrkartenschalter entfernt, wurde ein Sitzbereich eingerichtet.
  9. Der Standort des Fahrkartenschalters wurde in Braille-Schrift ausgeschrieben.
  10. Im Erdgeschoss des Gebäudes, neben dem Kundendienstbüro, befindet sich eine Toilette, die an die Bedürfnisse der Menschen mit eingeschränkter Mobilität angepasst ist.
  11. Es gibt die Möglichkeit die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers nach Vereinbarung zu beanspruchen.
  12. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  13. Die meisten Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.
  14. Es ist möglich, das Gebäude mit einem Assistenzhund zu betreten.

Fahrkartenschalter – Osiedle Zawadzkiego, Adresse: ul. Szafera (Schleife)

  1. Zum Fahrkartenschalter führen Gehwege mit abgesenkten Bordsteinen.
  2. Der Kunde betritt das Gebäude nicht – zwei Kassenfenster sind von außen zugänglich.
  3. Das Tischblatt (Durchreichschublade) befindet sich in abgesenkter Höhe.
  4. In der Schleife befinden sich 4 Straßenbahnsteige und 1 Bussteig.
  5. Es gibt keinen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort oder online, aber es gibt die Möglichkeit, einen Termin zuvor zu vereinbaren und die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers im Gebäude in der Straße Klonowica 5 in Szczecin zu beanspruchen.
  6. Einige Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Hörbehinderung teil.
  7. Die meisten Mitarbeiter nahmen an einer Schulung zum Thema Kommunikation mit Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen teil.
  8. An dem Fahrkartenschaltergebäude befinden sich dynamische Fahrgastinformationstafeln, die mit Hilfe einer Fernbedienung die Möglichkeit bieten, die Sprachansage für Sehbehinderte einzuschalten – die Fernbedienungen wurden von der Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung an den Polnischen Blindenverband Kreis Zachodniopomorski übergeben.

Parkplatz für abgeschleppte Fahrzeuge, Adresse: ul. Hangarowa 30–32, Szczecin

  1. Der Kunde erledigt die Angelegenheit an einem Fenster von außen.
  2. Der Zugang zum Fenster ist mit Betonplatten und einigen Pflastersteinen verlegt.
  3. Es gibt keinen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort oder online, aber es gibt die Möglichkeit, einen Termin zuvor zu vereinbaren und die Leistungen eines Gebärdensprachdolmetschers im Gebäude in der Straße Klonowica 5 in Szczecin zu beanspruchen.

Mobile Applikationen

Die Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung stellt eine mobile Applikation zur Verfügung: Mobile City Card Szczecin, die folgendermaßen erhältlich ist:

  1. Play Shop – Mobile City Card Szczecin – Apps auf Google Play
  2. AppStore – Mobile App City Card Szczecin im App Store (apple.com)
  3. HUAWEI AppGallery – HUAWEI AppGallery

Sonstige Informationen

Die Straßen- und Stadtverkehrsverwaltung bemüht sich, die Barrierefreiheit darunter die architektonische Barrierefreiheit zu verbessern.