Freifahrten für Schulkinder

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Recht zur kostenfreien Beförderung von Grundschülern, Schülern von weiterführenden Schulen und Schülern von Kunstschulen, die den Kernlehrplan der Allgemeinbildung im Rahmen der Grundschule und/oder der allgemeinbildenden Sekundarschule umsetzen (mit Ausnahme der Schüler von Erwachsenenschulen und weiterführenden Schulen), die im Gebiet der Stadt Szczecin und der Gemeinden innerhalb des Stettiner Stadtgebiets wohnen, mit denen die Stadt Szczecin ein entsprechendes Abkommen (über dieses Recht) unterzeichnet hat, jedes Jahr verlängert werden muss. Einzelheiten finden Sie auf den SKA-Karten. 

Das Recht auf kostenlose Beförderung wird für die oben genannten Schüler gewährt:

  1. beim ersten Mal und bei jedem Schulwechsel auf der Grundlage eines gültigen Schulausweises, der nach dem vom Minister für Bildung und Erziehung und/oder vom Minister für Kultur und nationales Erbe festgelegten Muster ausgestellt wurde, sowie eines Dokuments, das die Anschrift des Schülers bestätigt, d.h. der genannte Schülerausweis, auf dem die Anschrift des Schülers vermerkt ist, oder eine von der Schule ausgestellte Bescheinigung über die Anschrift des Schülers;
  2. für die weitere Nutzung (der Anspruch wird für das nächste Schuljahr verlängert) auf der Grundlage eines gültigen Schülerausweises, der nach dem vom Bildungsminister und/oder dem Minister für Kultur und nationales Erbe festgelegten Muster ausgestellt wurde;
  3. für die auf dem Schülerausweis angegebene Gültigkeitsdauer.

Was Sie tun müssen: Gehen Sie zu einem beliebigen ZDiTM-Fahrkartenkasse und legen Sie vor: