Reklamationen

Prüfung von Reklamationen, die die Transaktionen betreffen, die in stationären und mobilen SKA-Selbstbedienungsautomaten, elektronischen Entwertern in den Fahrzeugen und auf der entsprechenden Internetseite realisiert werden

  1. Rechtsgrundlage:
    1. Gesetz vom 15. November 1984 Beförderungsrecht (Einheitstext: Gesetzblatt von 2020 Pos. 8 mit Änd.);
    2. Verordnung des Ministers für Transport und Bauwesen vom 24. Februar 2006 bezüglich der Feststellung des Sendungszustands und der Reklamationsverfahren (Gesetzblatt von 2006 Nr. 38 Pos. 266 mit Änd.);
    3. Für die nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches (Einheitstext: Gesetzblatt von 2020 Pos. 1740 mit Änd.).
  2. Arten von Reklamationen:
    1. Bargeldreklamationen (nicht ausgegebener Restbetrag oder keine Rückgabe des Betrags trotz der Stornierung der Transaktion);
    2. Kein Ausdruck der Papierfahrkarte trotz entrichteter Gebühr;
    3. Reklamation einer Transaktion mit Zahlungskarte (keine Rückgabe der Karte, Einziehen der Mittel trotz der Stornierung der Transaktion);
    4. Eine fehlerhaft eingezogene Gebühr für die Fahrt mit Anwendung der elektronischen Entwerter;
    5. Reklamationen von Internettransaktionen.
  3. Reklamationen können folgendermaßen vorgebracht werden:
    1. schriftlich in einem Datei speziellen Formular (Datei Format: PDF – Dateigröße: 189 kB), das die Anlage Nr. 5 zur Anordnung des ZDiTM-Direktors bezüglich der Nutzungsordnung der Stettiner Agglomerationskarte – SKA:
      1. im Kundenberatungsbüro – ZDiTM-Hauptkasse, ul. Klonowica 5, Stettin;
      2. per Post als eine Postsendung;
    2. in einer Dokumentform – auf elektronischem Weg auf eine Weise, die eine eindeutige Feststellung der Person ermöglicht, die die Erklärung an die E-Mail: zditm@zditm.szczecin.pl oder bok@zditm.szczecin.pl geschickt hat;
    3. in elektronischer Form – auf elektronischem Weg mit einer zertifizierten, anerkannten elektronischen Signatur.
  4. Eine Reklamation auf elektronischem Weg bedeutet eine Genehmigung des Befugten, die Antwort auf die Reklamation an die E-Mail zuzustellen, von der die Reklamation geschickt wurde, sofern die Reklamation keine Forderung der Antworterteilung oder der Zustellung von Vorladungen in schriftlicher Form an die angegebene Wohnadresse oder an den angegebenen Sitz enthält.
  5. Eine Reklamation sollte folgende Elemente beinhalten:
    1. das Anfertigungsdatum;
    2. den Namen und die Adresse des Sitzes der Einheit, an die die Reklamation vorgebracht wird;
    3. den Vor- und Nachnamen (die Bezeichnung) sowie die Wohnadresse (den Sitz) der die Reklamation vorbringenden Person;
    4. den Zweck und die Begründung der Reklamation;
    5. den Forderungsbetrag (für jede Sache getrennt);
    6. die Liste der beigelegten Dokumente;
    7. die Kontonummer für die Einzahlung der Forderung;
    8. die Unterschrift der zur Vorbringung der Reklamation befugten Person im Falle einer schriftlichen Reklamation.
  6. Der Reklamation sollten folgende Dokumente beigelegt werden:
    1. entsprechend zum Forderungsgegenstand, Urschriften der Dokumente, die die Schließung des Vertrags über die Beförderung betreffen (insbesondere die Fahrkarte, Quittung für den Einkauf der elektronischen Fahrkarte oder ein anderes Dokument, das die Art und die Höhe des Einkaufs bestätigt);
    2. bestätigte Kopien anderer Dokumente, die mit der Art und der Höhe der Forderung verbunden sind oder Angaben, die vom Transporteur bestimmt wurden und die die Identifizierung des geschlossenen Vertrags über die Beförderung ermöglichen;
    3. Dokumente, die die Befugnisse zu unentgeltlichen und ermäßigten Fahrten bestätigen;
    4. eine Vollmacht, wenn eine andere Person im Namen des Passagiers (den die Reklamation betrifft) die Reklamation vorbringt.
  7. Zusätzliche Informationen in der Reklamation:
    1. das Datum und die Uhrzeit der Transaktion;
    2. die Lokalisierung des stationären Automaten;
    3. die Seitennummer des Fahrzeugs (betrifft Transaktionen, die im Fahrzeug realisiert wurden);
    4. das Kennzeichen der Internettransaktion;
    5. die Art der Fahrkarte;
    6. der reklamierte Betrag (samt der Spezifikation der Nennwerte);
    7. 4 erste und 4 letzte Ziffern der Zahlungskartennummer (wenn die Reklamation die Zahlungskarte betrifft) bzw. eine Bankbestätigung der Zahlung;
    8. die Beschreibung der Reklamation.
  8. Die Frist und die Weise der Erledigung der Sache:
    1. ZDiTM bestätigt unverzüglich dem Befugten den Eingang der Reklamation persönlich oder in der Form einer automatischen Antwort (Autoresponder) an den Absender der Erklärung, die auf elektronischem Weg vorgebracht wurde;
    2. die Antwort auf die Reklamation wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Reklamation erteilt;
    3. wenn die Reklamation die in den Punkten 3-7 genannten Bedingungen nicht erfüllt, fordert ZDiTM die Reklamation vorbringende Person nicht später als innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Eingang auf, wenn es zur ordnungsgemäßen Prüfung der Reklamation unentbehrlich ist, Mängel in festgesetzter Frist zu entfernen, die nicht kürzer als 14 Tage ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung ist, mit der Belehrung, dass die Nichtergänzung der Mängel die Nichtberücksichtigung der Reklamation zur Folge haben wird. Dann wird als das Datum der Vorbringung der Reklamation das Datum des Eingangs der ergänzten Reklamation an ZDiTM anerkannt.
  9. Einsprüche:
    1. von der vollständig oder teilweise nicht berücksichtigten Reklamation kann der Reisende einen Einspruch an den ZDiTM-Direktor vorbringen, dabei gilt die Frist von 14 Tagen ab dem Tag der Zustellung der negativen Antwort;
    2. im Falle einer nicht berücksichtigten Reklamation bzw. ihrer teilweisen Berücksichtigung steht dem Passagier das Recht darauf zu, die Sache vor das örtlich zuständige Gericht bringen.